Untersuchungen für ATC-Personal Seit 2004 besteht die Zulassung zur Untersuchung von Flugsicherungsbetriebspersonal. Der Untersuchungsumfang ist bisher in den Richtlinien des BmfVBW vom 1.7.1999 sowie der NfL 78/01 festgelegt.
Ab 01.07.2009 werden die Untersuchungen nach der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV) als europäische Tauglichkeitsklasse 3 erfolgen, weitere Informationen folgen hier. Die Abrechung erfolgt in der Regel direkt mit dem Arbeitgeber. Bei allen Fragen zu diesem
Thema fragen Sie mich bitte. |
| www.doc-brock.de | Dr. med. Oliver Brock, Hamburg |