Untersuchungen für ATC-Personal

Seit 2004 besteht die Zulassung zur Untersuchung von Flugsicherungsbetriebspersonal.

Der Untersuchungsumfang ist bisher in den Richtlinien des BmfVBW vom 1.7.1999 sowie der NfL 78/01 festgelegt.

 

Ab 01.07.2009 werden die Untersuchungen nach der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV) als europäische Tauglichkeitsklasse 3 erfolgen, weitere Informationen folgen hier.

Die Abrechung erfolgt in der Regel direkt mit dem Arbeitgeber.


Bei allen Fragen zu diesem Thema fragen Sie mich bitte.