Welche Tauglichkeitsklassen im flugmedizinischen Bereich gibt es?

Derzeit gibt es fünf verschiedene Tauglichkeitsklassen:
Klasse 1: Verkehrspiloten (ATPL) und Berufspiloten (CPL/MPL)
Klasse 2: Alle Privatpiloten
Klasse 3: Flugsicherungspersonal
LAPL: Untersuchung nach einem sub-ICAO-Standard für Piloten von nicht-komplexen leichten Flugzeugen.
Cabin Crew Attestion: Flugbegleiter, Pflicht-Untersuchungen nach EASA.


 
Wann wurde EASA FCL Part MED in Deutschland eingeführt?

Sie gelten seit dem 09.04.2013. Alle Untersuchungen finden seitdem nach den Regelungen der EASA FCL Part MED statt.
Seit April 2014 gelten auch die Pflichtuntersuchungen für Flugbegleiter (CCA - Cabin Crew Attestation).
Ich bin vom LBA (Luftfahrt-Bundesmat und der BAF (Bundesanstalt für Flugsicherung) zugelassener fliegerärztlicher Sachverständiger und darf Untersuchungen für alle Klassen (1, 2, 3, CCA) durchführen.


Wo kann ich in Deutschland einen zugelassenen Fliegerarzt finden?

Im Internet kann man die Suchmaschinen bemühen. Viele Fliegerärzte stehen in den örtlichen Telephonbüchern. Man kann auch eine aktuelle Liste beim LBA herunterladen. 



Ich benötige ein Fliegertauglichkeit Klasse  1, 2, 3 oder LAPL. Was ist zu beachten?

Erst-Untersuchungen für alle Berufspiloten-Lizenzen dürfen nur von AeMC´s (Aeromedical Centern) durchgeführt werden. Die Adressen dazu findet man auf der Website des LBA.
Alle Nach-Untersuchungen für ATP, CPL, MPL (Klasse 1) sowie die Erst- und Folgeuntersuchungen für alle privaten Lizenzen (Klasse 2, LAPL) können Sie bei mir machen.


 


Was kostet eine fliegerärztliche Untersuchung?

Darauf gibt es keine generelle Antwort. Die Kosten sind abhängig

  • vom Umfang der Untersuchungen, die wiederum abhängen von
  • der Tauglichkeitsklasse/der Tätigkeit
  • dem Alter der untersuchten Person
  • evtl. Zusatzuntersuchungen bei auffälligen Befunden

Es gilt die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) respektive die analogen Leistungen. Bei Zahlungen durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) bekommen diese nur den Endbetrag zu sehen.



Was passiert bei Untauglichkeit für ein flugmedizinisches Zeugnis?

Zunächst sollte man ausführlich mit mir darüber reden. Sie werden über den Grund der Untauglichkeit informiert und darüber, ob ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt die Tauglichkeit wieder erlangt werden kann. Ich werde das Ergebnis den Luftfahrtbehörden mitteilen müssen und mit Ihnen über die Voraussetzungen für eine neue Untersuchung sprechen. Das kann von einfacher Tabletteneinnahme (z.B. für die Einstellung eines Bluthochdrucks) bis zum Facharztbesuch, Operationen o.ä. reichen. Unter bestimmen Umständen muss an die Lizensierungsbehörde (LBA) verwiesen werden bzw. diese muss i.R. der aktuellen Verfahrensanweisungen konsultiert werden. Bei Uneinigkeit über das Untersuchungs-Ergebnis besteht auch die Möglichkeit einer Zweit-Untersuchung. Dafür und für alle o.a. Untersuchungen sind die Kosten vom Piloten oder ggfs. seinem Arbeitgeber zu tragen.



Wann sollte ich meinen Fliegerarzt aufsuchen oder ihn kontaktieren?

Mit den EASA FCL ist die Verantwortung des Piloten, gestiegen, er muss danach bei jedem Zweifel an der Tauglichkeit selbst den Fliegerarzt um Rat fragen, dies kann z.B. bei neuen Erkkrankungen, nach Operationen oder bei der Einnahme von Medikamenten der Fall sein.
 
Es ist für Pilot und Fliegerarzt sinnvoll, einander zu vertrauen und ein gutes Verhältnis zu entwickeln. So kennt der Fliegerarzt den Piloten besser und kann eher beurteilen, ob ein Problem nur vorübergehender Natur ist oder ob weitergehende Untersuchungen empfohlen sind.

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